KfW-Förderung 297/298 für Pflegeimmobilien: Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 €

Das KfW-Programm 297/298 (Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude) finanziert Neubau-Kapitalanlagen mit zinsgünstigen Darlehen bis 150.000 € je Wohneinheit — Voraussetzung ist KfW-40-QNG-Standard.

Was sind die KfW-Programme 297 und 298?

Die Programme „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (KfW 297/298) fördern seit März 2023 energieeffiziente Neubau-Mietwohnungen mit zinsgünstigen Darlehen. Das Programm 297 richtet sich an private Wohnungsunternehmen und Selbstnutzer, 298 an Kapitalanleger und institutionelle Investoren.

Für Kapitalanleger ist vor allem KfW 298 relevant — der Klimafreundlicher-Neubau-Kredit für Kapitalanlagen mit einem Kreditvolumen von bis zu 150.000 € je Wohneinheit.

Mit effektiven Jahreszinsen aktuell um 2,19 % (Stand April 2026) und zehnjähriger Zinsbindung sind diese Darlehen derzeit 1,3–1,7 Prozentpunkte unter dem Marktzins für vergleichbare Bank-Immobilienkredite.

Voraussetzungen für KfW 297/298

Drei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  • Energiestandard Effizienzhaus 40 (EH 40) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Einfaches EH 40 ohne QNG genügt nicht.
  • Neubau — Kaufvertrag im Jahr der Fertigstellung oder direkt vom Bauträger. Bestandsimmobilien sind ausgeschlossen.
  • Zweckbindung: Die Wohnung muss mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden.

Der QNG-Standard ist entscheidend und wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen bescheinigt. Die ERL Immobiliengruppe plant bei Neubau-Projekten mittlerweile standardmäßig QNG-konform — deshalb sind die meisten unserer Kapitalanlage-Objekte in Bayern KfW-förderfähig.

Praxis-Tipp: Der Bauträger muss den QNG-Nachweis bereits bei Vertragsabschluss vorlegen können. Bei unseren ERL-Objekten ist das Standard — QNG-Zertifikate liegen den Exposés bei.

Konditionen im Detail (Stand April 2026)

ParameterKfW 298 (Kapitalanleger)
Max. Kreditvolumen150.000 € je Wohneinheit
Effektiver Zinssatzca. 2,19 % (marktabhängig)
Zinsbindung10 Jahre
Laufzeitbis zu 35 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeitbis zu 5 Jahre
Mindest-Tilgung nach Anlaufzeit1 % p. a.
Sondertilgungenjederzeit möglich
Beantragungüber Durchleitungsbank (Hausbank)

Die tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren ist für Kapitalanleger besonders wertvoll: Sie zahlen in den ersten Jahren nur Zinsen (ca. 3.285 € p. a. bei 150.000 €), keine Tilgung. Das entlastet den Cashflow in der kritischen Anfangsphase.

Antragsprozess Schritt für Schritt

  1. Bauträger-Nachweis prüfen: QNG-Zertifikat oder „in Zertifizierung befindlich“ vom Bauträger einholen.
  2. Durchleitungsbank finden: KfW vergibt nicht direkt, sondern über Ihre Hausbank. Die meisten Volksbanken, Sparkassen und großen Privatbanken leiten KfW-Kredite weiter.
  3. KfW-Antrag vor dem Notartermin: Der Antrag muss vor dem Kaufvertragsabschluss gestellt werden — Bestandteil der Gesamtfinanzierung.
  4. Tilgungsfreijahre festlegen: 1–5 Jahre Anlaufzeit nach Bedarf, danach 1 % Mindest-Tilgung.
  5. Auszahlung: Bei Fertigstellung des Objekts, ggf. in Teilbeträgen bei Baufortschritt.

Typischer Zeitaufwand: 4–8 Wochen von Antragsstellung bis Zusage. Wir begleiten diesen Prozess als Teil unserer Beratung und koordinieren mit dem Bauträger und der Bank.

Zinsersparnis-Rechenbeispiel

Szenario: 250.000-€-Einheit, 150.000 € KfW-Darlehen, 100.000 € Eigenkapital.

Zinskosten über 10 Jahre auf 150.000 € Darlehen
Bank-Annuitätendarlehenca. 3,7 % Effektivzins
ca. 47.600 €
KfW 298 Klimafreundlicher Neubauca. 2,19 % Effektivzins
ca. 27.300 €
Klassische Bank-Finanzierung KfW 298 (Förderdarlehen)
Szenario10-Jahres-Zinskosten
KfW 298 @ 2,19 %ca. 27.300 €
Bank-Annuitätendarlehen @ 3,7 %ca. 47.600 €
KfW-Zinsersparnis über 10 Jahreca. 20.300 €

Darüber hinaus sind die Zinsen auf fremdfinanzierte Kapitalanlagen als Werbungskosten zu 100 % absetzbar. Bei 42 % Grenzsteuersatz bedeutet das eine zusätzliche Steuerersparnis.

Bei Kombination KfW + Sonder-AfA § 7b + degressive AfA ergibt sich für eine typische 250.000-€-Einheit eine kumulative Vorteilssumme von 45.000–55.000 € über 10 Jahre — das sind 18–22 % der Gesamtinvestition.

Kombination mit AfA und anderen Förderungen

KfW-Kredite sind uneingeschränkt kombinierbar mit:

  • Sonder-AfA § 7b EStG — 5 % p. a. über 4 Jahre zusätzlich (bei KfW-40-QNG ohnehin Pflicht)
  • Degressive AfA § 7 Abs. 5a — 5 % p. a. auf Buchwert
  • BayernLabo-Förderprogramme — das Bayerische Landesamt für Wohnungsbau bietet ergänzende Zuschüsse für bestimmte Regionen
  • BAFA-Förderungen — z. B. für Heizungs- und Gebäudetechnik-Komponenten, wenn Bauträger nicht bereits Teilförderung eingepreist hat

Wichtig: KfW-Förderungen werden vor anderen Fördermaßnahmen beantragt, da die Konditionen die Finanzierungsstruktur bestimmen.

Förderfähige Bayern-Objekte aus unserem Portfolio

Alle KfW-40-QNG-Neubauten in unserem Portfolio sind für KfW 298 berechtigt:

Ausnahme: Das Betreute Wohnen Grassau (KfW-55-Standard, Fertigstellung 2021) qualifiziert nicht für KfW 297/298, fällt aber unter andere KfW-Altbau-Programme bei Sanierung/Modernisierung.

Fazit: KfW-298 als fundamentaler Finanzierungsbaustein

Die KfW-Programme 297/298 sind für Bayern-Neubau-Kapitalanleger praktisch ein Pflichtbaustein. Die Kombination aus Zinsersparnis (ca. 20.000 € über 10 Jahre), tilgungsfreier Anlaufzeit und vollen steuerlichen Absetzbarkeit der Zinsen macht sie zum stärksten Finanzierungshebel.

Wir begleiten den KfW-Antragsprozess als Teil unserer Beratung und koordinieren mit Ihrer Hausbank. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch — wir prüfen, welche unserer Objekte zu Ihrer Finanzierungsstruktur passt.

Dr. Thomas Ulsamer — Berater für Kapitalanlage Pflegeimmobilien
Dr. Thomas Ulsamer Ihr persönlicher Ansprechpartner

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